Allgemeine rechtliche Grundlagen
In der Schweiz regelt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) alle wichtigen Rechtsgrundlagen, auch für den Betrieb von Drohnen.
Seit dem 01.01.2023 ist die EU-Regelung auch in der Schweiz in Kraft. Damit ist die Registrierung der Drohne, eine online Schulung und die online Prüfung Pflicht.Es ist unabdingbar, dass jeder Pilot neben der Produktschulung auch die geltenden Vorschriften beherrscht.
Neben dem ständigen Sichtkontakt beinhaltet dies:
100 Meter Mindestabstand bei Menschenansammlungen
Mindestabstand von 5 km zu Flughäfen
Maximale Flughöhe von 120 Meter
Seit August 2021 steht bereits das Schweizer UAS.gate als Registrierungs-, Trainings- und Prüfungsplattform zur Verfügung. Der online Lehrgang wird mit einem Test abgeschlossen, das Zertifikat ist allerdings im europäischen Ausland nicht anerkannt.
Im europäischen Flugraum gelten andere Rechtsgrundlagen. Erkundigen Sie sich und machen direkt Ihren Drohenführerschein. Fliegen Sie sicher und vermeiden Bussgelder!